Beim Menschen wird das Ohr in drei Bereiche eingeteilt:

  1. Das äußere Ohr umfasst den Ohrknorpel, die Ohrmuschel, das Ohrläppchen und den äußeren Gehörgang und die Außenseite des Trommelfells. Es dient nicht nur dem Einfangen des Schalls, sondern auch, um eine bestimmte Einfallsrichtung des Schalls auszuwählen.
  2. Zum Mittelohr gehören das Trommelfell und die Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel. Die Eustachische Röhre, auch Ohrtrompete genannt, verbindet Mittelohr und Nasenrachenraum. Im Mittelohr findet eine mechanische Verstärkung durch die Gehörsknöchelchen statt, die Übertragung des Signals vom äußeren Ohr zum Innenohr verbessert.
  3. Das Innenohr liegt in einem kleinen Hohlraumsystem (knöchernes Labyrinth), innerhalb des Felsenbeines, eines Teils des Schläfenbeines. In diesem knöchernen Labyrinth befindet sich das membranöse oder häutige Labyrinth, bestehend aus der Gehörschnecke (kurz: Cochlea), in der Schall in Nervenimpulse umgesetzt wird, und dem Gleichgewichtsorgan. Das Gleichgewichtsorgan besteht aus den Bogengängen und zwei bläschenförmigen Anteilen, dem Utriculus und dem Sacculus. Gehörschnecke und Gleichgewichtsorgan sind ähnlich gebaut: Beide sind mit einer Flüssigkeit (Endolymphe) gefüllt und besitzen Haarzellen. Vor Allem sind es die Haarzellen, deren Funktion gestört sein kann und damit zu einer Innenohrschwerhörigkeit führt. Von der Gehörschnecke geht der Hörnerv gemeinsam mit den Nervenbündeln des Gleichgewichtsorganes als Nervus vestibulocochlearis in Richtung Gehirn.
Quelle: Oberste Brink Verlag

Das menschliche Gehör vermag bereits eine äußerst geringe Schallleistung aufzunehmen. Die Schmerzgrenze liegt bei über 130 dBSPL. Dennoch oder gerade deswegen ist das Ohr sehr empfindlich, vor allem das Innenohr nimmt bei lautem Lärm Schaden.

Außerhalb des eigentlichen Ohres liegen die Nervenbahnen, die zum Hörzentrum des Hirns führen, sowie das Hörzentrum selbst. Sind diese beeinträchtigt, so kann auch bei einem funktionsfähigen Ohr das verstehen des Gehörten beeinträchtigt sein.