Die Hörergebnisse die sich mit den Implantaten erreichen lassen sind alle vergleichbar. Für die Entscheidung einem bestimmten Hersteller auszuwählen gibt es verschiedene Gründe:

  1. die weltweite Verfügbarkeit, insbesondere aber die Verfügbarkeit in Deutschland. Diese ist notwendig, damit Ersatzteile, Programmierung und Bedienung, und die Hilfe bei Problemen jederzeit möglich und sehr zeitnah stattfindet
  2. die Marktstärke des Herstellers und die Länge der Unternehmensgeschichte. Dieses notwendig, da die Therapie für viele Jahrzehnte notwendig ist, und es möglichst sicher sein sollte, dass der Hersteller 10, 20 oder 30 Jahren weiterhin besteht.
  3. das wichtigste Kriterium ist jedoch der Tragekomfort des Implantat am Ohr. Hier unterscheiden sich die Implantate und deren Prozessoren erheblich. In unserer Sprechstunde können Sie die verfügbaren Prozessoren  probeweise tragen und spüren ob die  Form  ihnen liegt.
  4. Wichtig ist auch, dass ihnen das Implantat und der dazugehörige Prozessor gefällt.

Wenn Sie diese Kriterien berücksichtigen, werden sie in der Lage sein ein gutes Produkt auszuwählen und später damit zufrieden bleiben.

 

Bis 4 Wochen vor einer Cochlea-Implantation sollten die Patienten geimpft werden gegen:

  • Pneumokokken
  • Meningokokken
  • Haemophilus influenzae Typ B

Dieses kann in der Regel über den Hausarzt erfolgen. Ist eine CI-Versorgung dringlich, so kann sie bei einem sonst gesunden Patienten dennoch stattfinden und später nachgeholt werden.

Das Gehirn lernt die Verarbeitung von Sprache und von Geräuschen bei normalem Gehör bereits im frühsten Kindesalter. Parallel dazu entwickeln sich die Sprache und das Sprechen. Etwa bis zum Alter von acht Jahren ist das Hörsystem besonders gut formbar und entwickelt eine hohe Leistungsfähigkeit.

Falls Kinder bis zu diesem Alter, d. h. jünger als ca. acht Jahre, ertauben, kommt es meist zum Verlust der bis dahin erworbenen Fähigkeit zu sprechen. Die Cochlea-Implantat-Operation kann diesen Verlust verhindern und damit das Hören, Sprachverstehen und Sprechen für diese Kinder erhalten.

Kinder, die gehörlos geboren werden, erlernen das Sprechen üblicherweise nicht bzw. nur sehr mühsam. Die Fähigkeit zu lautsprachlicher Kommunikation ist ihnen damit ohne zusätzliche Hilfe genommen. Durch frühe (bis zum 1,5 Lebensjahr) beidseitige Cochlea-Implantat Versorgung beginnen gehörlos geborene Kinder aber frühzeitig zu hören und so auch das Sprechen zu entwickeln.

Bei diesen Kindern bildet sich das Nervensystem für Hören und Sprachverstehen nach bisher vorliegenden Erfahrungen und Untersuchungen in aller Welt in ähnlicher Weise aus wie bei hörenden Kindern. Dazu bedarf es aber in den ersten Jahren nach der Implantation einer intensiven Rehabilitationstherapie, die die ganzheitliche Entwicklung des Kindes im Blickpunkt haben muss und hohe Anforderungen an Eltern, Kindergärten und Schuleinrichtungen stellt.

Eine CI Versorgung ist kostenintensiv und beinhaltet eine Rehabilitationsmaßnahme nach der Operation. Aus diesem Grund erstellen wir ein Anschreiben für den zuständigen Kostenträger (i.d.R. die Krankenkasse) zur Genehmigung der Rehabilitation. In diesem steht der medizinische Grund für die CI-Versorgung. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden ebenfalls beigelegt.

Manchmal müssen auch andere Möglichkeiten (zum Beispiel neue Hörgeräte) vorher geprüft werden, ob sich hiermit nicht das gleiche Ergebnis erreichen lässt. Die Krankenkasse übergibt die Unterlagen meistens an den Medizinischen Dienst weiter. Die Überprüfung kann daher einige Wochen in Anspruch nehmen, trotzdem sollten Sie nur eine gewisse Frist von 3-4 Wochen akzeptieren. Die Entscheidung des Medizinischen Dienstes erfolgt schriftlich an die Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse informiert Sie dann über diese Entscheidung. Bei einer Zusage wenden Sie sich bitte zügig an uns zur Planung der Operation. Bei einer Ablehnung müssen Sie als Patient schriftlich Widerspruch einlegen (formlos, mit dem Vermerk „eine Begründung folgt“). Dass eine Krankenkasse bzw. dem Mitarbeiter der Krankenkasse nicht erlaubt ist eine medizinisch notwendige Maßnahme abzulehnen, sind die Widerspruchsverfahren sehr erfolgreich.  Hierzu können Sie sich gerne nochmals an uns wenden und das weitere Vorgehen besprechen. Bei einer eindeutigen Indikation (D.h. es gibt keine alternativen Möglichkeiten wie beispielsweise an Hörgeräte) oder bei Gefahr einer Verknöcherung der Hörschnecke durch eine akute Entzündung erfolgt die Implantation ohne vorherige Kostenzusage.

Der Termin zur Operation erfolgt mit Ihnen zusammen. Das Implantat wird durch uns bestellt. Bei  dem vorstationären Termin erfolgt die nochmalige HNO-Untersuchung mit der Erhebung der Krankengeschichte auch hinsichtlich möglicher Begleiterkrankungen. Letzteres ist v.a. für unseren Narkosearzt wichtig.

Dieser klärt sie auf über die Narkose, über die Risiken der CI-Operation klären wir sie auf. Hauptrisiko der Operation ist ein Schwindel durch die Irritation des Gleichgewichtssystems. Der Geschmackssinn der operierten Seite kann ebenfalls irritiert werden. Beides ist in der Regel nur von kurzer Dauer, kann in seltenen Fällen aber auch über Monate anhalten.

Ein vorhandener Tinnitus kann selten mal verstärkt werden, in der Regel wird das Ohrgeräusch nach Aktivierung des Cochlea Implant erträglicher.  Am Tag der ersten Anpassung nach ca. vier Wochen, sind die  meisten Beschwerden abgeklungen. Sollten vor der Operation noch Hörreste vorhanden sein, können diese verloren gehen. Allerdings haben sich die Operation Verfahren dahingehend verfeinert, dass wir in vielen Fällen diese Überreste erhalten können. Dies ist für die Patienten von Bedeutung, die mit dem Hörresten noch Sprache verstanden haben. Die Operation findet in der Regel in Vollnarkose statt.

Eine Implantation in Teilnarkose ist aber ebenfalls möglich und gut machbar. Hierbei wird über lokale und systemisch (in den Körperkreislauf) verabreichte Schmerzmittel eine Schmerzausschaltung erreicht. Der Patient wird nur leicht sediert und bleibt daher wach. Die Operation dauert etwa 1 bis 2 Stunden. Haare werden nicht entfernt. Über einen 4cm langen Schnitt hinter der Ohrmuschel erfolgt der Zugang zum Innenohr und die Elektrode wird in die Hörschnecke eingeführt. Schräg hinter dem Ohr wird das Implantat  mit dem Empfänger eingebracht.

Die Operation des Cochlea Implant erfolgt unter dem Operationsmikroskop. Es handelt sich um eine kleine Wunde für den Körper, die nicht  als schmerzhaft empfunden wird. Nach der Operation erfolgt die Messung des Implantates. Unter anderem können wir erkennen, ob akustische Stimulationen zu einer Antwort des Hörnervens führt.

Nach der Operation sind Sie 5 Tage unser Gast. Der Wundschmerz ist zwar gering, dennoch erhalten Sie Schmerzmittel sowie eine Antibiotikagabe. Der Druckverband wird täglich gewechselt. Sie erhalten in dieser Zeit auch den Implantatausweis. Diesen sollten Sie immer bei sich führen, falls Sie mal einen Unfall haben, eine Computertomographie oder Kernspintomographie benötigen oder auf Flugreise gehen. Den Termin für Ihre erste Anpassung bekommen Sie ebenfalls. Während Ihres Aufenthaltes bei uns wird eine radiologische Lagekontrolle des CI´s durchgeführt.

DVT (Digitale Volumen Tomographie): Ähnlich wie beim Zahnarzt fährt das Röntgengerät um den Patienten herum und kann die Elektrodenlage darstellen. Diese Technik hat eine geringe-re Strahlenbelastung als das CT.

Nach Ihrer Entlassung sehen wir Sie nochmals zu einer Wundkontrolle in unserer Ambulanz. Etwa 4 Wochen nach der Operation erfolgt die Erstanpassung des Implantates.

Gerade bei der ersten Anpassung eines CI-Systems ist Geduld und vor allem eine realistische Hörerwartung eine der wichtigsten Voraussetzungen.

Etwa 2-3 Wochen nach der CI-Implantation findet die erste CI-Anpassung statt. Dies ist ein Tag, an dem erfahrungsgemäß im Leben des neuen CI-Trägers eine Zäsur stattfindet und der in der Regel sein Leben erneut verändert. Die Patienten wissen das – und daher ist dieser „besondere Tag“ auch sehr emotional. Vor der Erst-Anpassung wird von dem CI-Team zunächst einige Fragen besprochen:2-3 

Das Hauptaugenmerk im CI-Centrum Rhein-Mosel-Lahn besteht zu Beginn darin, dem Patienten ein angenehmes Wahrnehmen von Geräuschen und Tönen zu ermöglichen. Die Höreindrücke sollen nicht zu laut sein. Ein „langsames“ Eingewöhnen an das Neue Hören wird so ermöglicht und weiter durch die individuelle Betreuung im CI-Centrum gefördert.

Die weiteren Förderungsmaßnahmen werden mit dem Patienten besprochen und Terminabsprachen für die Rehabilitation vereinbart (zu Beginn wöchentlich- mit der Zeit vergrößern sich die Fitting-Abstände).

Der zuvor ausgewählte Sprachprozessor wird individuell auf den Patienten abgestimmt. Die sog. Übertragungsspule (Sendespule) wird mit der Magnetstärke über dem Implantat positioniert, die Kabellängen geprüft und der richtige Sitz des Prozessors kontrolliert. Danach erfolgt die Programmierung mit Hilfe des Computers.

Dabei werden dann zum zweiten Mal alle „Kontakte“ des Implantates auf die Funktionalität geprüft. Das erste Mal würde dieser Test während der Operation durchgeführt (während der Patient noch schlief). Es wird genau geklärt: „Was geschieht nun? – Was muss ich machen?“ Hierbei ist es wichtig, dass der Patient gut versteht, worauf er im Folgenden zu achten hat und wie er mitarbeiten kann (sofern möglich). Beim sog. Fitting werden verschiedene Töne dargeboten und die Werte für ein angenehmes Hören ermittelt. Bei der Anpassung wird auch darauf geachtet, dass die „neuen Töne“ möglichst „gleichmäßig“ gehört werden. Sobald die Dynamik festgelegt wurde, wird der Prozessor an (live) geschaltet.

Zu Beginn leise (mit ~ 50% Stimulation). In kleinen Schritten wird der Sprachprozessor lauter programmiert, bis der CI-Träger eine angenehme Hörwahrnehmung beschreibt. Ziel der ersten Anpassung: angenehmes Hören. Denn Lautheits- und Tonhöhenunterschiede kommen mit der Zeit. Ganz entscheidend für den Erfolg ist, dass CI-Träger und Programmierer gut miteinander kommunizieren. Die Einstellungen (MAP) werden auf diese Weise immer genauer, die Dynamik wird im Regelfall immer größer und damit steigert sich das Sprachverstehen.

Hinweis:
Im Laufe der nachfolgenden Anpass-Sitzungen ist es durchaus auch mal möglich, dass auch eine „unbequeme Einstellung“ getragen werden soll, um das Sprachverstehen zu verbessern. Meistens gewöhnt sich der CI-Träger jedoch recht schnell an das „andere hören“ und der Erfolg ermutigt und bestätigt die zunächst geleistete „Mühe“ mit besserem Sprachverständnis.

Alle CI-Hersteller liefern eine Vielzahl von Zusatzkabeln und Mehrausstattungen für den Alltag. Zunächst legen wir Wert auf die Grundbedienung des Systems und erklären in weiteren Sitzungen alles Weitere.

Die Systeme sind in der Regel leicht zu bedienen. Erste Reinigungs- und Pflegemittel sind in der Grundausstattung enthalten.

Der Patient merkt sehr schnell wie gut sein Prozessor hält. Manchmal erfordert die Anatomie des Ohres eine spezielle Halterung Ihres Sprachprozessors. Es besteht dann die Möglichkeit eine spezielle Otoplastik herzustellen.

Der Gehörgang bleibt dabei möglichst offen. Die CI-Halterung hat keinen akustischen Nutzen sondern dient lediglich der Haltgebung. Spezielle Kinder- oder Babyhalterungen werden individuell besprochen. Dazu gibt es viele Lösungen.

Schwerhörige und hochgradig schwerhörige Patienten leiden häufig unter Ohrgeräuschen (Tinnitus). Nach einer CI-Implantation kommt es oft zur Besserung, im besten Falle zum Verschwinden des Tinnitusleidens. Gleichwohl bleibt die CI-Implantation hochgradig schwerhörigen oder tauben Patienten vorbehalten. Eine CI-Implantation „nur“ aufgrund eines Tinnitus ist nicht vorgesehen.

Einige Patienten klagen auch nach der CI-Implantation noch über einen mehr oder minder starken Tinnitus. In unserem Patientengut handelt es sich um etwa 10% der implantierten Patienten. Hier ergeben sich verschiedene Therapieoptionen:

Generell besteht die Möglichkeit –wie bei Patienten ohne CI- den Tinnitus mittels einer Tinnitus-Retraining-Therapie (TRT) zu behandeln. Dabei handelt es sich um eine intensive Beratung der Patienten durch den HNO-Arzt, spezielles Hörtraining und Entspannungstherapien, auch Anteile einer Verhaltenstherapie können eine Rolle spielen. Besteht der Tinnitus nur bei abgeschaltetem CI (abends, nachts), so kann eine sog. „Nachtspule“ genutzt werden.

An der Induktionsspule befindet sich dann ein längeres Kabel. Über das Gerät, das z.B. auf dem Nachttisch liegt, können nun leise Geräusche oder Musik, etc. eingespielt werden. Somit wird der Tinnitus verdeckt (maskiert) und ein Einschlafen wird ermöglicht.

Besteht der Tinnitus auch bei eingeschaltetem CI (tagsüber), so kann das CI abweichend von der üblichen Einstellung programmiert werden. Die gewohnte Einstellung der Patienten bleibt im wesentlichen erhalten, sodass keine Sorge bestehen muss, dass die Patienten nach dem Tinnitus-Fitting nicht mehr mit der Einstellung zurecht kämen. Bei diesem Verfahren ergibt sich ebenfalls eine Verdeckung des Tinnitus, sodass viele der Patienten das Ohrgeräusch besser tolerieren, in einigen Fällen sogar verlieren.

Haben Sie Probleme mit Lärm oder auf Distanz?

Dann können beim Cochlea-Implantat FM Systeme den Signal-Rausch-Abstand verbessern und die Möglichkeit des Sprachverstehens im Lärm für den Benutzer erheblich steigern. Die drei Hauptfaktoren, die einen Einfluss auf den Signal-Rausch-Abstand und die Qualität der Sprachsignale ausüben, sind: Hintergrundgeräusch, Echo und Entfernung. Durch das Senden der erwünschten Klänge mittels FM (Funkwellen), bleiben die Stärke und die Qualität des Klanges auf der Übertragungsdistanz zwischen dem Sprecher und der Person mit dem CI-Audioprozessor konstant erhalten FM Systeme bestehen aus einem Sender mit Mikrofon und einem Empfänger, der das Signal mittels Funkwellen direkt vom Sender aufnimmt. Bei modernen Sprachprozessoren sind die Empfänger größtenteils in das Design integriert, und damit im Vergleich zu früheren Modellen nicht nur funktionaler, sondern dazu mit bloßem Auge kaum noch zu erkennen.

Es ist genauestens dokumentiert, dass die Verbesserungen des Signal-Rausch-Abstandes (SNR) für Träger von Cochlea-Implantaten durch das Tragen eines FM Systems die Spracherkennung bei Hintergrundgeräuschen signifikant verbessert. Für CI-Träger bedeutet ein FM-System auf keinen Fall Luxus, aber immer mehr eine Notwendigkeit. Für einen Bruchteil der Kosten eines CIs, bietet ein FM System eine massive Leistungsverbesserung.

FM-Anlagen ab 01.04.2012 verordnungsfähig

Die neue Hilfsmittelrichtlinie sieht eine Verordnungsfähigkeit von FM Übertragungsanlagen vor, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind (§19 Abs. 3 Hilfmittel-Richtlinie) Neben CI-Geräten kann daher, wenn Grundbedürfnisse (z. B. schulische Ausbildung) nicht mehr gesichert sind bzw. die Hörminderung nicht ausgeglichen werden kann (z. B. Sprachverstehen im Störlärm oder über Distanz eingeschränkt), eine FM-Übertragungsanlage verordnet werden.

Seit dem 01.04.2012 sind FM-Anlagen verordnungsfähig. Hilfsmittelrichtlinie, §19 und §25, Absatz 2: FM-Übertragungsanlagen können verordnet werden, sofern sie zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens erforderlich sind, z. B. und deren Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht zu gewährleisten. Gerade schwerhörige Kleinkinder und Kinder profitieren von einer FM-Anlage, um effektiv die Sprachanbahnung und Sprachentwicklung zu fördern und zu sichern.

Eine FM Übertragungsanlage dient zu Integration in den Kreis Gleichaltriger, der effektiven Teilnahme z. B. am Schulunterricht und langfristig, dem Erlernen von lebensnotwendigen Grundwissen als Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit. Ganz allgemein umfasst die „Befriedigung von allgemeinen Lebensbedürfnissen“ (siehe Hilfsmittelrichtlinie, $19) auch die Kommunikationswelt des erwachsenen Schwerhörigen (z. B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, selbstständige Haushaltsführung, usw.).

Es obliegt grundsätzlich dem Versicherten, sich an seine Krankenkasse zu wenden, um eine Leistungsgewährung zu beantragen und die Entscheidung darüber abzuwarten (vgl. BSG, Urteil vom 20.05.2003, AZ.: B 1 KR 9/03 R und LSG für das Saarland, Urteil vom 28.02.2007, Az.: L 2 KR 20/03) Sie können von unserer langjährigen Erfahrung in der Anpassung von FM-Anlagen und der notwendigen Abstimmung mit dem Sprachprozessor profitieren.

 

Auch diese Audiosignale können mit der FM-Anlage gekoppelt und direkt in den CI-Prozessor eingespeist werden. Alternativ kann die Übertragung auch per Funk oder Infrarot Kinnbügeln erfolgen, welche das Signal wiederum „induktiv“, über das „T-Spulen“ Programm in den CI-Prozessor übertragen. (Die Aktivierung erfolgt im Videotext auf Tafel 150 für die ARD und auf Tafel 777 beim ZDF)

Vorort können Sie bei uns spezielle Telefone für CI-Träger getestet werden, mit denen natürlich auch der Normalhörende jederzeit telefonieren kann. In den Telefonen befindet sich eine T-Spule, mit dem Sie über die Position „T“ Ihres CI-Prozessors laut und deutlich hören können.

Auch besteht die Möglichkeit, bequem über die FM-Anlage drahtlos das Telefonsignal in beide CI-Prozessoren direkt gespeist zu bekommen.

 

Drahtlose Lichtsignalanlagen von Humantechnik

 

Keine Installationsarbeiten erforderlich: vorhandene Steckdosen genügen!*

Drahtlose Übertragung aller Signale an jeden Ort des Hauses oder der Wohnung.

Das komplette Lichtsignalsystem zur Umwandlung akustischer Signale wie Telefon, Rauchmelder, Türklingel, Babyschrei, Weckalarm in optische Blink- und Vibrationsimpulse. Zusätzlich als Alarm-und Personenrufanlage verwendbar.

* In Ausnahmen bei galvanischen Türklingelanschlüssen vom Elektriker zu installieren.

auf der Reise:

was sollte bei einer Flugreise beachtet werden?

  • der Implantatausweis, den Sie nach der Operation erhalten haben, sollte beim Check in vorgezeigt werden, da das Implantat an den Metalldetektoren Alarm auslösen kann.
  • Der Sprachprozessor sollte beim Durchlaufen der Metalldetektoren abgenommen und ausgeschaltet werden, da ansonsten unangenehme Geräusche möglich sind oder auf dem Prozessor gespeicherte Programme beschädigt werden könnten.
  • Der Sprachprozessor kann in ausgeschaltetem Zustand geröntgt werden.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte der Sprachprozessor auch während Start und Landung ausgeschaltet werden.
  • machen Sie das Flugbegleitungspersonal auf ihre besondere Situation aufmerksam.

beim Sport:

  • das Implantat muss unbedingt vor Stößen geschützt werden. Unfälle, wie z.B. ein Sturz auf den Kopf könnten das Implantat beschädigen. Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Unfälle sind dringend zu ergreifen.
  • Bei Kindern ist die elterliche Aufsicht auch außerhalb des Hauses ist unbedingt notwendig.
  • Vermieden werden sollten alle Sportarten, bei denen durch Druck, Schläge, Stöße o.ä. das Implantat beschädigt werden könnte. ( z.B. Boxen ) Andere Sportarten sind in der Regel unbedenklich, sofern der Prozessor vor mechanischer Beschädigung geschützt getragen wird.
  • Sportarten, bei denen Helme getragen werden, wie z.B. Motorrad fahren, Ski fahren sind möglich, der Helm sollte jedoch gut angepasst sein.
  • Die meisten Wassersportarten können unbedenklich ausgeübt werden, solange die externen Teile des Implantat Systems (Prozessor, Spule) abgelegt werden.
  • Beim Tragen einer Taucherbrille soll das Halteband neben dem Implantat platziert werden (nicht direkt darüber).
  • Tauchen bis zu einer Tiefe von 25m ist möglich.

am Computer: 

  • berühren Sie nicht unmittelbar den Bildschirm eines Computers oder Fernsehers. 

bei der Körperpflege:

  • der Prozessor muss vor Feuchtigkeit geschützt werden. Daher ist es wichtig, vor dem Duschen oder Baden den Prozessor abzunehmen und diesen trocken aufzubewahren.
  • beim Kämmen ist darauf zu achten, dass der Kamm bzw. die Bürste mit Vorsicht über die Kopfhaut geführt werden.

beim Anziehen:

  • der Prozessor soll beim Entkleiden zuerst abgenommen werden, beim Anziehen soll dieser zuletzt angelegt werden. Kleidung aus Naturfasern und Baumwolle sind zu empfehlen, da hierbei im Gegensatz zu synthetischen Fasern keine elektrostatischen Entladungen auftreten.
  • bei elektrostatischer Aufladung ist durch Berührung eines geerdeten Metalls z.B.: Heizkörper, Wasserhahn wieder Entladung möglich.

Die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat bindet Sie in gewissem Sinne ein Leben lang an eine Klinik bzw. CI-Zentrum In den ersten 6 Monaten erfolgt die intensivste Therapiephase. In diesem Zeitraum werden Sie ca. 15 Termine haben. Je nach individuellen Verlauf auch weniger oder mehr.

An diesen Tagen werden das Fitting, das Hörtraining sowie medizinische Kontrollen durchgeführt. Vor allem zu Beginn ist das sehr anstrengend für den Patienten. Bei den ersten Terminen ist daher eine Begleitperson sinnvoll. In den folgenden Monaten werden die Termine seltener. Bei gutem Verlauf sehen wir Sie dann 2 mal im Jahr zur Kontrolle, Beratung und Programmierung des Cochlea Implant.

Für Patienten die weiter weg wohnen oder zu Hause nicht genügend trainieren können veranlassen wir auch eine stationäre Rehabilitation in entsprechenden Einrichtungen. Wir arbeiten hierfür mit einer Klinik in Bad Nauheim zusammen, bei Kindern mit dem CI- Zentrum Friedberg. Dennoch sollte im Sinne der Nachhaltigkeit ein konstanter Kontakt zur Betreuenden Klinik/CI-Zentrum erhalten bleiben. Bei evtl. Umzug kann das natürlich auch am neuen Wohnort erfolgen.